Bescheinigungen, Rezepte und Überweisungen

Wenn Sie eine Bescheinigung, ein Wiederholungs­rezept oder einen Überweisungs­schein benötigen, fordern Sie diese bitte per Email zur Abholung für den darauf folgenden Tag an. Falls Sie uns Briefmarken hinterlegen, schicken wir Ihnen diese auch gerne zu.

 

Über Rezept- und Überweisungs­wünsche wird allein vom Arzt entschieden.

 

Für rezeptierbare Medikamente sollten Sie zuvor einen ärztlichen Rat eingeholt haben. Nur für solche Medikamente werden Rezepte ausgestellt. In besonderen Fällen ist eine Rezeptierung entsprechend gesetzlicher Vorgaben nur nach persönlicher Rücksprache mit mir möglich.

 

Bescheinigungen für Sport/Feuerwehruntersuchung, Kindergarten­ein­gangs­untersuchung, Praktikums­untersuchung, Auslands­untersuchung, Arbeits­unfähigkeit, „krank für Kind“ Kranken­tagegeld, Schul­unfähigkeit, usw. dürfen nur nach entsprechender Untersuchung ausgestellt werden.

 

Zum Teil sind dies keine Krankenkassenleistungen und müssen gesondert von Ihnen bezahlt werden. Hierfür gibt es einheitliche, vorgegebene Vergütungssätze. Hier bitten wir um Ihr Verständnis.

PRAXIS FÜR KINDER UND JUGENDLICHE | Schwerpunkte Neonato­logie und Neuro­pädiatrie

Franzenshöhe 2, 45239 Essen, Fon 0201‑493414, Fax 0201‑4901541 |

Mo–Fr 8:00–8:15 Uhr Akutsprechstunde
8:30–12:00 Uhr Terminsprechstunde
12:00–12:45 Uhr Akutsprechstunde (vorherige telefonische Anmeldung erforderlich)
Mo | Di | Do 14:30–17:00 Uhr Terminsprechstunde
17:00–17:45 Uhr Akutsprechstunde (vorherige telefonische Anmeldung erforderlich)
Weitere Sprechzeiten auf Anfrage


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