Bescheinigungen, Rezepte und Überweisungen
Wenn Sie eine Bescheinigung, ein Wiederholungsrezept oder einen Überweisungsschein benötigen, fordern Sie diese bitte per Email zur Abholung für den darauf folgenden Tag an. Falls Sie uns Briefmarken hinterlegen, schicken wir Ihnen diese auch gerne zu.
Über Rezept- und Überweisungswünsche wird allein vom Arzt entschieden.
Für rezeptierbare Medikamente sollten Sie zuvor einen ärztlichen Rat eingeholt haben. Nur für solche Medikamente werden Rezepte ausgestellt. In besonderen Fällen ist eine Rezeptierung entsprechend gesetzlicher Vorgaben nur nach persönlicher Rücksprache mit mir möglich.
Bescheinigungen für Sport/Feuerwehruntersuchung, Kindergarteneingangsuntersuchung, Praktikumsuntersuchung, Auslandsuntersuchung, Arbeitsunfähigkeit, „krank für Kind“ Krankentagegeld, Schulunfähigkeit, usw. dürfen nur nach entsprechender Untersuchung ausgestellt werden.
Zum Teil sind dies keine Krankenkassenleistungen und müssen gesondert von Ihnen bezahlt werden. Hierfür gibt es einheitliche, vorgegebene Vergütungssätze. Hier bitten wir um Ihr Verständnis.